Vereinbarte Termine sind verbindlich § 615 BGB Wenn Termine platzen, ohne dass die Ansprechpartner/innen rechtzeitig absagt. Ist sie verpflichtet eine Entschädigung für den geplatzten Termin zu entrichten. Die Entschädigung variiert je na der Behandlung und liegt ca. zwischen 20,00 und 50,00 Euro.